Gedanken rund um den Tod

19 08 2009

Mein ehemaliger Schüler Florian P. ist gestern infolge eines tragischen Bergunfalls verstorben. Obwohl das Lehrer-Schüler-Verhältnis vor einigen Jahren nicht immer spannungsfrei war, waren wir schon lange Facebook-Freunde. Auch wenn es zunächst pietätlos scheint, sind mir nach den üblichen Fragen – Wieso gerade er? Warum musste ein 19-Jähriger sterben? Hätte das Unglück vermieden werden können? – auch andere in den Kopf gekommen: Was passiert mit Internet-Accounts von Verstorbenen? Niemand kennt ihre Passwörter. Von einigen Diensten ist mir bekannt, dass nach Monaten oder Jahren ohne Einloggen der Account automatisch gelöscht wird. Aber gilt das für alle Gratisangebote? Schon vor Wochen wurde bekannt, dass die meisten Twitter-Accounts nicht genutzt werden. Gelöscht werden sie trotzdem nicht. Jeder registrierte Nutzer scheint in den Statistiken auf. Und diese möchte man doch nicht nach unten korrigieren. Was passiert mit den Informationen, Fotos etc., die Menschen auf Facebook veröffentlichen und keine Möglichkeit mehr haben, diese zu verändern oder zu löschen? Ganz einfach, weil sie nicht mehr leben. Welche anderen Personen haben oder hätten das Recht, die Lösung einzufordern? Wie müsste das rechtlich gehandhabt werden? Oder sollte überhaupt nichts gelöscht werden? Unsterblichkeit im Internet? Über digitale Nachlassverwaltung wurde hier schon berichtet. Ein neues Feld öffnet sich; mit vielen ethischen Fragen. Und leider auch ein neuer Markt. Lassen wir das. Florian, wo immer du bist, es möge dir besser ergehen.





Googles Urheberrechtsverstöße

8 05 2009

Brigitte Zypries, deutsche Bundesjustizministerin, nennt Google bei der Eröffnung einer internationalen Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts in Berlin eine der großen Gefahren für das Urheberrecht im Internetzeitalter. Sie warf den Betreibern der Suchmaschine vor, mit Google Books Bücher ohne Einwilligung der Rechteinhaber im großen Stil einzuscannen und online zu stellen. Eine etwaige Verhandlung über Vergütung erfolgt erst im Nachhinein. Im Printbereich gebe es deshalb in Bezug auf ein starkes Urheberrecht großen Nachholbedarf. Ebenso wirft sie die Frage auf, ob dazu nicht eine stärkere Regulierung des Netzes erforderlich sei. Die Politik habe sich in den nächsten Jahren der Frage zu stellen, welche Konsequenzen aus der geplanten Sperre pädophiler Seiten folgen. Zurückhaltend äußerte sich Zypries dagegen zu der von den Grünen entfachten Debatte über die Einführung einer Kultur-Flatrate, die eine pauschale Vergütung für die private Vervielfältigung vorsieht.





Datenschutz erlaubt Google Street View

24 04 2009

Der britische Datenschutz erlaubt Google Street View. Der Beauftragte David Evans sieht darin keinen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Die Veröffentlichung von Panorama-Aufnahmen von Straßenzügen würde die Privatsphäre nicht verletzten, solange Gesichter auf Wunsch der Fotografierten unkenntlich gemacht werden. Ursprünglich sollte das im März gestartete Programm wieder eingestellt werden. Allerdings sieht Evans eine geringe Gefahr für die Privatsphäre und eine entsprechende Beschwerde wurde daher abgelehnt. Anderenorts ist die rechtliche Lage noch weitgehend ungeklärt. In Deutschland zum Beispiel sind die Aufnahmen in Berlin, München und Frankfurt bereits abgeschlossen.